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von Waldeck, ihr Einverständnis mit dem Lehnsauftrag. Am 3.8.1437 huldigte die Stadt Nidda dem Landgrafen, der ihr alle Privilegien bestätigte. Auch über das Wittum (Witwensitz) der Elisabeth wurden mehrfache exakte Vereinbarungen getroffen. 1445 bestätigte Graf Johann, daß der Landgraf schon zu seinen Lebzeiten mit seinem Einverständnis die Erbhuldigung der Landschaft entgegengenommen habe, um spätere Streitigkeiten darüber aus der Welt zu schaffen.

Betrachten wir nun die Erbansprüche der anderen Seite, die bisher in der hessischen Geschichte als bedeutungslos angesehen wurden und sich über 45 Jahre erstreckten! Die Grafschaft im 15. Jahrhundert setzte sich zusammen aus Reichslehen, Klosterlehen und Grafenbesitz. Reichslehen fielen nach dem Tode eines kinderlosen Grafen an das Reich zurück und standen zur Disposition des Kaisers. Klosterlehen fielen an das Kloster zurück und konnten vom Kloster neu vergeben werden. Grafenbesitz ging in der Regel an die nächsten Verwandten über.

Wer waren nun die nächsten Verwandten der Grafen von Ziegenhain? Da die Ehe Graf Johanns kinderlos war, waren die nächsten Verwandten die Schwestern seines Vaters, Agnes von Ziegenhain und Elisabeth von Ziegenhain. Agnes war mit Adolf von Waldeck und Elisabeth mit Ulrich VI. von Hanau verheiratet. Die Tochter Elisabeths, Elisabeth von Hanau, heiratete Albrecht l. von Hohenlohe. Von dieser Elisabeth, eine Cousine Johanns II. von Ziegenhain, und ihren beiden Söhnen Albrecht II. und Kraft V. von Hohenlohe wurden die Erbansprüche an der Grafschaft Ziegenhain-Nidda energisch verfolgt. Ihre Erbansprüche erstreckten sich auf die Hälfte der Eigengüter der Grafschaft und auf die Lehensgüter, soweit sie in weiblicher Erbfolge verliehen werden konnten.

Nachdem Graf Johann von Ziegenhain am 14.2.1450 gestorben war, kam die Kunde von seinem Tod erst im Laufe des März in das Hohenloher Land. Wenn nun Elisabeth als direkte Verwandte des Erblassers ihr Erbe antreten wollte, mußte sie sich in den Besitz der Eigengüter des Verstorbenen setzen, und die Inhaber der Aktivlehen, die von den Grafen von Ziegenhain verliehen wurden, zur Huldigung auffordern (zur Anerkennung der neuen Herrschaft). Gleichzeitig mußten die Äbte von Hersfeld und Fulda um Belehnung mit den von ihnen rührenden Lehen gebeten werden. Da die Reichslehen mit dem Tode des Ziegenhainers dem Reich heimgefallen waren, mußte man schnellstens versuchen, diese Reichslehen vom Kaiser zu erhalten. Weibliche Erbfolge kam hierbei nicht in Betracht. Alle diese Maßnahmen wurden unmittelbar eingeleitet. Ende März forderte Elisabeth die Städte, Bürgermeister, Rat und Gemeinde von Ziegenhain, Nidda, Treysa, Neukirchen, Rauschenberg und Gemünden sowie die Ritterschaft zur Anerkennung der neuen Herrschaft auf. Elisabeth mußte nun erfahren, daß der Landgraf von Hessen bereits vollendete Tatsachen geschaffen hatte und sie um ihr Erbe kämpfen mußte. Sie erfuhr, der Landgraf habe dem Ziegenhainer 24 000 Gulden gezahlt und dieser habe ihn dafür in sein Land eingesetzt. Es mußte also nachgewiesen werden, daß ein solcher Verkauf ohne Zustimmung der Erben rechtlich nicht möglich war. Es ergab sich auch die Frage, warum Graf Johann von Ziegenhain so hoch verschuldet war. Viel später - im Verlauf eines Prozesses vor dem Reichtshofrat - wurde dann folgende Geschichte aufgetischt:

Angeblich habe ein Graf von Ziegenhain während des Sternerkrieges Venediger Kaufleute überfallen und ihnen Güter geraubt. Als nun Graf Johann im Dienste Landgraf Ludwigs

 

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