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Die drei russischen Studenten wurden am 17. November 1736 in Marburg immatrikuliert. Über die Marburger Studienzeit Lomonossows handelt Gerhard Menk in seinem Beitrag "Michail W. Lomonossow und Marburg (1736-1741)" im Katalog der Marburger Ausstellung. 5 Dabei geht es auch um die familiären Verhältnisse des später so berühmten Russen: "Denn am 6.Juni 1740 heiratet Michael Lomonossow Elisabeth Christine Zülch (Zilch), die Tochter seines früheren Hauswirtes Heinrich Zülch. Sein Schwiegervater, zum Zeitpunkt der Heirat schon gestorben, war nicht nur Mitglied der Marburger Bürgerschaft und überdies Senior der Marburger reformierten Kirchengemeinde, sondern zählte als Bier- brauer auch zu den wohlhabenderen Bürgern der Universitätsstadt". 6

Die Nachricht, daß Michail Lomonossow in Marburg bei seinem späteren Schwiegervater Heinrich Zülch gewohnt habe, geht wohl auf die Notizen seines späteren Petersburger Kollegen und wenig älteren Freundes Professor Jakob v. Stählin (1709 -1785) zurück 7 , die schon für die Biographie von 1784 in Lomonossows Schriften 8 verwendet worden sind. Darauf fußt wiederum Johann Heinrich Busse in seinem Beitrag "Ueber Lomonossows Leben und Schriften" im Journal von Rußland. 9 Hiernach soll Lomonossows Schwiegervater Schneider bzw. Schneidermeister gewesen sein, doch bezeichnet ihn das Kirchenbuch der Marburger reformierten Gemeinde 10 bei seiner Heirat mit Katharina Elisabeth Sergel am 26. April 1708 als gewesenen Kammerdiener bei Generalmajor Vergier zu Rheinfels.

Nach den Marburger Kämmereirechnungen 11 erwarben Heinrich Zülch und seine Frau 1710 das Bürgerrecht. Von 1711 bis 1731 (die Kämmereirechnung 1732 fehlt) zahlte Zülch jährlich 1 Pfund Bürgerschilling als Gemeiner zwischen Barfüßer-, Hiltwins- und Lahnpforte. Als Gemeiner gehörte er keiner Zunft an, war also keineswegs als Handwerksmeister tätig. Er wohnte in der südlichen Oberstadt, aber er besaß kein eigenes Haus, denn er zahlte keine Grundsteuer vom Haus (Geschoß). Im Marburger Steuerstock von 1721 12 wird Heinrich Zülch auch nicht für ein Haus veranschlagt, sondern nur mit 1/4 Steuergulden für einen Garten von 1 Acker 23 Ruten, mit 100 Steuergulden für seine Hantierung und mit 4 Steuergulden für Vieh. In Taufeinträgen seiner Kinder vom 30. März 1709, 15. Juni 1712, 11. April 1717 und 25. Juni 1720 wird er im Kirchenbuch der reformierten Gemeinde als Bürger und Bierbrauer bezeichnet; in den Kämmereirechnungen kommt er seit Juni 1708 immer wieder mit Gebräuen von 1 Fuder Bier oder auch mehr vor. Laut Kämmereirechnung von 1733 zahlte in diesem Jahr Heinrich Zülchs Witwe (relicta) den Bürgerschilling, aber nur den halben Betrag, nämlich 1 /2 Pfund; nach einer Notiz auf Seite 69 der Kämmereirechnung gehen 2 Ib. ab wegen Absterben Baltzer Bantzers, Joh. Albrecht

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5 A. a. O. , S. 87 ff.

6 A. a. O. , S. 97 f.

7 Gedruckt in Moskvitjanin 1850 Nr. 1 III, S. 4

8 Sobranije rasnych sotschineni, Bd. 4, Petersburg 1784

9 Bd. 2, Petersburg 1794, S. 28 ff., hier S. 38

10 StA Marburg

11 StA Marburg, 330 Marburg AII 2

12 StA Marburg, 330 Marburg A I 125

 

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