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MITTEILUNGEN
DES VEREINS FÜR HESSISCHE GESCHICHTE UND LANDESKUNDE E.V. KASSEL
N.F. NR. 22                                                    März 1991

 

 

Aufsätze

 

 

Annegret Wenz-Haubfleisch
  

DIE REKTIFIKATION DES LANDSCHAFTLICHEN STEUERSTOCKS IN DER LANDGRAFSCHAFT HESSEN-KASSEL IM 18. JAHRHUNDERT 1

Unter dem Begriff der Rektifikation des landschaftlichen Steuerstocks wurden in der Landgrafschaft Hessen-Kassel in den Jahren 1736 bis 1791 umfassende Maßnahmen zur Reformierung des Steuerwesens durchgeführt. Sie dienten sowohl den Interessen der Steuerpflichtigen, die seit langem eine gerechtere Verteilung der Steuerlast forderten, als auch der Sanierung der Staatsfinanzen.

Bereits mit dem Übergang zur Neuzeit reichten aufgrund innenpolitischer und vor allem militärischer Umwälzungen die Staatseinkünfte, die mittels der das Mittelalter kennzeichnenden grundherrlichen Finanzierungsweise erzielt wurden, nicht mehr aus. Der sich herausbildende neuzeitliche Staat bedurfte daher regelmäßiger Einnahmen in erheblichem Umfang. Dies gilt für das Reich ebenso wie für die verschiedenen Territorialstaaten.

In Hessen wurden - wie in anderen Territorien - bereits im 16. Jahrhundert die wesentlichen Prinzipien der Besteuerung, die Bestand bis ins 19. Jahrhundert hatten, ausgebildet. Mit der 1553 zunächst nur auf einige Jahre eingeführten, dann aber immer wieder verlängerten Tranksteuer auf Bier, Wein, Branntwein und Essig, die eine erste ständige indirekte Steuer
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1 Überarbeitete Fassung eines Dia-Vortrags, der am 3. März 1990 im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung des VHG in Rauischholzhausen gehalten wurde, ausführliche und mit weiteren Belegen versehene Fassung: Hessisches Jahrbuch für Landesgeschichte 39, 1989, S. 151 – 203

 

 

 

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