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Der Verein ist aufgrund der Satzung § 12 (2) verpflichtet, jedem Mitglied, auch denen mit ermäßigtem Beitrag, u. a. ein Expemplar der "Zeitschrift des Vereins für Hessische Geschichte und Landeskunde" zur Verfügung zu stellen. Die Druckkosten der ZHG haben sich in den letzten 5 Jahren zwischen 28.000,-- DM und 42.000,-- DM je Band bewegt. Dies bedeutet bei entsprechender jeweiliger Mitgliederzahl einen Stückpreis von 14,-- DM bis 18,-- DM je Band (Buchhandelswert 36,-- DM bis 48,-- DM). Darüberhinaus erhielten die Mitglieder u. a. kostenlos die "Mitteilungen", Mitgliederverzeichnis sowie die Einladungen zu den Jahreshauptversammlungen. Im Ergebnis erhält das einzelne Mitglied also einen wesentlich größeren Gegenwert als 25,-- DM. Mit dem verbleibenden Restbeitrag muß der Verein satzungsgemäß seinen überregionalen wissenschaftlichen Auftrag erfüllen und örtliche Arbeitsvorhaben unterstützen.
3. Breidings Aussage, daß finanzielle Unterstützungen durch den Hauptverein durch Erlaß einer neuen Geschäftsordung nicht mehr vorgesehen seien, ist falsch. Richtig ist, daß Anträge auf Zuschüsse nach wie vor gestellt werden können und im Rahmen der Möglichkeiten auch Zweigvereinen gewährt werden.
4. Auch Breidings Behauptung, verlorene Zuschüsse an die Zweigvereine seien nur noch in Ausnahmen möglich und mit Auflagen verbunden, ist falsch. Diese vom Hauptausschuß einstimmig beschlossene Regelung gilt nur für Druckkosten und nicht für andere Aktivitäten wie Ausstellungen, Ausgrabungen und sonstige förderungswürdige Vorhaben der Zweigvereine.
5. Nach Mitteilung am 13.04.1987 in Homberg/Efze anwesender Zweigvereinsmitglieder an den Hauptvorstand wurde von Herrn Breiding behauptet, der Hauptvorstand hätte eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme-Stelle (ABM) zu Lasten der Mitgliederbeiträge beim Hessischen Staatsarchiv Marburg eingerichtet. Richtig ist, daß der Hauptausschuß am 21. Juni 1986 die Einrichtung einer solchen Stelle im Interesse der im Hessischen Staatsarchiv arbeitenden Vereinsmitglieder - also auch der Homberger - hat einrichten lassen wollen. Da die Arbeitsverwaltung eine Beteiligung von 20% an den Personalkosten inzwischen fordert, hat der Hauptvorstand dieses Vorhaben sofort zurückgestellt.
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