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III. 8. S. 9.

„Die Herren“, so sagte er im Eingang jener Vorlesungen, „die Herren, welche mit der gemeinrechtlichen Jurisprudenz bereits vertraut sind, werden wissen, daß die hessische Rechtsliteratur und Rechtsprechung eine ziemlich große Bedeutung für die Entwicklung der gemeinrechtlichen Praxis überhaupt gehabt hat. Wer Seufferts Archiv kennt, wird staunend gefunden haben, wieviel ihm darin Erkenntnisse des Oberappellationsgerichts zu Kassel begegnen. Die Pfeifferschen praktischen Ausführungen, die Strippelmannschen Entscheidungen, die Heuserschen Annalen haben noch jetzt über den engen Kreis des Landes Hessen hinaus Wert. Eine ganze Reihe auch wissenschaftlich namhafter Männer saßen damals in den Kollegien. Ich nenne Ihnen die Namen Bähr, Büff, Martin, v. Maibom, Endemann; Hessen sind auch Vangerow, Zimmermann, Wetzell. Als im Jahre 1879 das Reichsgericht in Leipzig eröffnet wurde, saßen darin sechs ehemalige Kurhessen, d. h. verhältnismäßig mehr als aus irgend einem anderen deutschen Landesteil; der Bevölkerungszahl nach wäre auf das ehemalige Kurhessen etwa ein halber Reichsgerichtsrat entfallen.“

III. 1.

Und dazu ein kleines Bild aus den ersten Tagen des preußischen Kreisgerichtes zu Kassel, dem Stölzel seit 1867 als Kreisrichter, seit 1869 als Kreisgerichtsrat angehörte, und dessen Leitung in den Händen des Kreisgerichtsdirektors Consbruch lag, eines Mannes von bedeutender Arbeitskraft und hervorragender wissenschaftlicher Erfahrung.

Stölzels Handbuch des kurhessischen Civil- und Civilproceßrechts, 1861, welches er gemeinsam mit dem späteren Landgerichtspräsidenten L. Koppen-Hanau bearbeitete und anonym herausgab, befand sich als unentbehrliches Hilfsmittel in den Händen der hessischen praktischen Juristen. Als der genannte Chef des Kollegiums seine Referendare damit hantieren sah, war er voll Lobes über diesen anonymen Tröster. Die Referendare aber stellten ihm mit hessischem Stolz seinen und ihren Kreisrichter Adolf Stölzsl [Stölzel] als den Verfasser des Werkes vor. Von dem Direktor dieserhalb be- [beglückwünscht]

 

 

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