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- 74 - interessanten Ausführungen und legte zum Schlusse der Versammlung eine Anzahl alter Karten vom ehemaligen Hochstift
Fulda, von Hessen und Franken sowie
einige Stiche alter hessischer Städtebilder vor. Der 2. Geschichtsabend
fand am 19. März 1916 statt.
Es wurden wiederum 2 Vorträge gehalten. Zuerst sprach Herr Rechtsanwalt
Cramer über „den Lusitania-Fall im Lichte
des Völkerrechtes“. Anknüpfend
an den durch die Torpedierung der Lusitania veranlaßten Notenwechsel
zwischen den Verein. Staaten von Nordamerika und Deutschland, gab der
Redner einen kurzen Überblick über die Geschichte des
Völkerrechtes, über sein Wesen und seine wichtigsten Bestimmungen
und untersuchte dann die Frage, ob die Torpedierung der Lusitania völkerrechtlich
zulässig war. Da die Lusitania als ein Hilfskreuzer der englischen Marine
anzusehen war, ist ihre Torpedierung nicht zu beanstanden. Wie die Kriegsschiffe,
so unterliegen auch die den Kriegsschiffen gleichstehenden Hilfskreuzer
jederzeit der Vernichtung durch die kriegführende gegnerische Macht.
Zu beachten ist ferner auch, daß die Lusitania eine gewaltige Menge
Munition verfrachtet hatte und daß sich das deutsche U-Boot dem Riesenschiff von 45 000 Tonnen gegenüber in
dringender Gefahr befand, was auch bei einem Handelsschiff
die Vernichtung statt Beschlagnahme rechtfertigt. Die an Bord befindlichen Amerikaner waren durch die Bekanntmachung
der deutschen Regierung vom 4. Februar 1915 hinreichend gewarnt. Der
Redner besprach sodann die Entschädigungsfrage und führte aus, daß eine Entschädigungspflicht des deutschen
Reiches für die mit der Lusitania versenkten neutralen Güter
mit dem Völkerrecht nicht zu begründen sei, wie es auch an innerstaatlichen
Bestimmungen fehle, die zur Begründung
der Ersatzpflicht herangezogen werden könnten. Der Vorsitzende
sprach dem Redner für seine überzeugenden Ausführungen den Dank der
Versammlung aus und erteilte nach einigen kurzen Bemerkungen des Herrn
P. Superiors Pietsch über das Verhalten Englands gegenüber
den internationalen Seerechtsabkommen Herrn Oberlehrer Möllers das Wort |
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