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interessanten Ausführungen und legte zum Schlusse der Versammlung eine Anzahl alter Karten vom ehemaligen Hochstift Fulda, von Hessen und Franken sowie einige Stiche alter hessischer Städtebilder vor. Der 2. Geschichtsabend fand am 19. März 1916 statt. Es wurden wiederum 2 Vorträge gehalten. Zuerst sprach Herr Rechtsanwalt Cramer über „den Lusitania-Fall im Lichte des Völkerrechtes. Anknüpfend an den durch die Torpedierung der Lusitania veranlaßten Notenwechsel zwischen den Verein. Staaten von Nordamerika und Deutschland, gab der Redner einen kurzen Überblick über die Geschichte des Völkerrechtes, über sein Wesen und seine wichtigsten Bestimmungen und untersuchte dann die Frage, ob die Torpedierung der Lusitania völkerrechtlich zulässig war. Da die Lusitania als ein Hilfskreuzer der englischen Marine anzusehen war, ist ihre Torpedierung nicht zu beanstanden. Wie die Kriegsschiffe, so unterliegen auch die den Kriegsschiffen gleichstehenden Hilfskreuzer jederzeit der Vernichtung durch die kriegführende gegnerische Macht. Zu beachten ist ferner auch, daß die Lusitania eine gewaltige Menge Munition verfrachtet hatte und daß sich das deutsche U-Boot dem Riesenschiff von 45 000 Tonnen gegenüber in dringender Gefahr befand, was auch bei einem Handelsschiff die Vernichtung statt Beschlagnahme rechtfertigt. Die an Bord befindlichen Amerikaner waren durch die Bekanntmachung der deutschen Regierung vom 4. Februar 1915 hinreichend gewarnt. Der Redner besprach sodann die Entschädigungsfrage und führte aus, daß eine Entschädigungspflicht des deutschen Reiches für die mit der Lusitania versenkten neutralen Güter mit dem Völkerrecht nicht zu begründen sei, wie es auch an innerstaatlichen Bestimmungen fehle, die zur Begründung der Ersatzpflicht herangezogen werden könnten. Der Vorsitzende sprach dem Redner für seine überzeugenden Ausführungen den Dank der Versammlung aus und erteilte nach einigen kurzen Bemerkungen des Herrn P. Superiors Pietsch über das Verhalten Englands gegenüber den internationalen Seerechtsabkommen Herrn Oberlehrer Möllers das Wort

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