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unter Addrese des hiesigen fürstl. Post Amts in Franckfurt, oder der hiesigen fürstl Post Verwaltung zu St. Goar, zur weitern Fortsetzung per ordinaire Post, überschickt würden, und zwar der gestalt, daß alle anher nach Cassel selbst und weiter gehörige Briefe an hiesiges Ober Post Amt, unter Couvert an gedachtes diesseitige in Franckfurt oder die auch schon ged. diesseitge Post Verwaltung in St. Goar, die dahin nach St. Goar oder Rheinfelß oder in der Nieder Grafschaft Katzenelnbogen, item nach Hanau und in die dasige Grafschaft, ferner nach Marburg und ganz Ober Hessen, desgln. Treysa, Ziegenhain und dasiger Grafschaft, Hersfeld und Schmalkalden, auch weiters noch bis incl. Kerstenhausen, Homberg, Wabern und Gudensberg aber sämtl. an das hiesige fürstl. Post Amt zu Franckfurt oder die hiesige fürstl. Post Verwaltung zu St. Goar zur geraden weiteren Spedition enchartirt und addressirt würden, dann aber billigermäsig für jeden einfachen Brief 4 Ggr.1), für jeden an und von Unter Officiers und dergln. auch gemeine Soldaten 3 Ggr, und so nach advenant2) ein Verhältnißmasiges mehr von starcken und beschwerten Briefen, in franco oder porto, worinnen jedem Absender die Freiheit gelassen werden könte3), zu bezalen wären: aus welchen Einnahmen sodann die Estafetten oder Couriers Kosten bis nach Franckfurt oder Rheinfelß herwärts von dar ab an dasselbe, wo nicht ganz, doch wohl größtentheils oder wenigstens gutermasen, zur Schadloshaltung der Herrschaftl. Kriegs und resp. Post Casse, zu bestreiten wären, denn die Briefe der Unter Officiere und Gemeine frey passiren zu lassen, halten Wir um deswillen vor bedencklich, weil sonst des Schreibens kein Ende seyn, und nur Gelegenheit zu Mitteilung unnützer Nachrichten auch manchen mit unterlaufenden Unter schleifen gegeben würde.

Sobald nun fürstl. Kriegs Collegium solcher Einrichtung wegen mit Uns einverstanden seyn wird, als worüber Wir uns eine gefällige Rück Antwort erbitten, werden Wir an das Ober Post Amts Comtoir alhier so wohl, als an das disseitige Post Amt zu Franckfurt und die Post Verwaltung zu St. Goar, die Post Aemter zu Hanau und Marburg, auch übrige vor mit besagte disseitige Post Orte, sofort gemessene Anweisung darnach stellen, und ersuchen fürstl. Kriegs Collegium, gefälligst alsdann auch das Feld Kriegs Commissariat gleichermasen, so weit nöthig anzuweisen, wo indessen sogleich schon eine Quantität verschiedenerley gedruckter Formularien gröserer und kleinerer Brief Post Charten in einem Rieß zusammen fürerst bestehend, zum Behuf der Feld Post Expedition, nach Verlangen, anbey übermacht wird.

Fürstl. Ober Post Direktion samt Ober Post Amt.
Wittorf.                          Kunckell4).

An fürstl. Kriegs Collegium alhier.

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1) Ggr. = gute Groschen, von denen 24 auf den Taler gingen. Sch.

2) Nach advenant = à l'avenant = en conformité = entsprechend. Sch.

3) Es sollte also dem Absender frei zustehen, den Brief zu frankieren oder unfrankiert abzusenden. Sch.

4) 1792/3 war Oberpostdirektor der Geheime Staatsminister

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