Die geehrten
Mitglieder werden höflichst darauf hingewiesen, daß der Jahresbeitrag (3 Mark) nach § 3 der Vereinssatzung im Monat September jeden Jahres
zu zahlen ist, die Einsendung
der Beiträge portofrei an den Rechnungsführer, z. Z. Herrn Kreditvereinsdirektor
Henkel in Kassel, Spohrstraße 3, zu geschehen hat und von jedem,
welcher den Jahresbeitrag nicht bis zum Schluß
des September bezahlt hat, sein Einverständnis zur Erhebung des Beitrages durch Post-Nachnahme angenommen
wird. In denjenigen Orten,
in denen sich Geschäftsführer des Vereins befinden, geschieht die Erhebung der Beiträge durch
diese Herrn.
Wohnungs- und Stellungs-Veränderungen bittet man dem Vorstande in Kassel unmittelbar oder durch die Geschäftsführer
mitzuteilen.
___________