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- 41 - den beiden durch den weißen Balken
getrennten Teilen des Wappenschilds in den verschiedenen Darstellungen
von einander abweichen. Meist seien 13 Kleeblätter dargestellt,
davon 7 unten, 6 oben. Die Heraldik verlange aber, daß beide Felder
mit einer gleichen Anzahl derartiger Wappenbilder belegt seien; so habe
auch das Siebmachersche Wappenbuch von 1609 in beiden Teilen des Schilds
je 7 Kleeblätter. Vermutlich habe die üblich gewordene Form
des Schildes in dem oberen Teile keinen Raum für 7 Kleeblätter
gelassen und so habe man sich daran gewöhnt, oben nur 6 Blätter
darzustellen. Als Krone müssen in Preußen sämtliche
Städtewappen nach Allerhöchster Anordnung vom Jahre 1893 auf
dem Schilde eine flach aufliegende Mauerkrone tragen; diese soll bei
den Residenzstädten 5, bei den anderen Städten 3 Zinnen besitzen.
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