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1557 gleich 1920 Gulden, 1558 gleich 1000 Gulden, 15 Landgemeinden lösten einen Teil des Frondienstes ab gegen Zahlung von zusammen 565 Gulden, auch der Graf ließ an der Türkenschatzung zu gleichem Zweck 100 Gulden nach, die Marienkirchenkasse lieh 1000 Gulden und so erforderte der Brückenbau 6985 Gulden oder Mk. 55 880 heutiger Währung, ohne den sich auf Mk. 17 000 ungefähr zu berechnenden Frondienst. Nach Fertigstellung bot die Brücke mit dem Margaretenturm ein herrliches mittelalterliches Bild. — Siehe Abbildung von Dreyeicher. — Der Turm, der nach der Gemahlin Philipp V. Ludovika Margareta, Tochter des Grafen Jakob von Zweibrücken, Herrn zu Bitsch und Ochsenstein benannt wurde, diente zur Aufnahme schwerer Verbrecher, als Gefängnis. Der Torwächter hatte seine Wohnung gleicher Erde mit folgender Dienstanweisung: „Soll er morgens früh bei Öffnung der Pforte bis abends bei Schließung derselben fleißig auffwarten, damit die Reisenden nicht vergeblich auffgehalten, sondern sobald examinieret, auch gefördert werden mögen, dabei ein nüchtern Leben führen und Reisenden mit aller Bescheidenheit begegnen, auch diejenigen Wahren, so von einem unreinen Orte herkommen, sollen gar nicht passiret werden“. Die nach Erbauung der Brücke wiederholt sanktionierte Berechtigung zur Erhebung des Brückengeldes, das unter Philipp dem Älteren 1417—1480 bei der Holzbrücke genehmigt war, führte jetzt, auch später für die Hellerbrücke, zu maßgebenden Festsetzungen: Ein Wagen mit- 4 Pferden 3 Krz., mit 5 oder 6 Pferden 6 Krz., 7 oder mehr Pferden 9 Krz. Leichtes Fuhrwerk mit 2 Pferden 3 Krz., mit 3 Pferden 6 Krz., mit- 4 Pferden 9 Krz., ein Zugtier 2 Krz., beladener Schubkarren 2 Heller. Ochsen, Esel, Kühe l Krz., Pferde und Maulesel 2 Krz., kleines Vieh l Heller. Vom Brückengeld waren befreit: Regierende Personen und Gesandtschaften, Eil- und Postwagen aller Art, die 6 Antonitterhof-Beständer in Roßdorf, die Fuhrwerke von Steinheim und Seligenstadt. Das Brückengold wurde aufgehoben am 1. Juli 1865.

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