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ein Martin vor. Diesem folgte ein Ackermann. Der jetzige Eigenthümer ist der Schuhmacher Heinrich Lengemann. Dem Heinze auf Nr. 29 folgte ein Werner, und 1827 heirathete ein Jakob Otto aus Beuern eine Tochter des Johannes Werner. Schon 1854 wurden fast die ganzen Grundstücke des nun Otto’schen Gutes im Einzelnen verkauft, weil die Kinder (Erben) nicht einig wurden. Der Hof mit wenig Land verblieb der Otto’schen Familie. Seit 1868 wird Wirtschaft im Hause Nr. 29 vom Otto betrieben.

Auch das Appel’sche Anwesen ist auf vorgenanntem Besitzthume, jedenfalls Anfangs des 16. Jahrhunderts, erbaut worden. Das alte Haus trug die Jahreszahl 1517.

Den unter 5 erwähnten Westrum’schen Hof Nr. 22 bewohnt Wilhelm Grunewald. Ein Hans Westrum hatte das alte Wohnhaus 1591 erbaut. Nachdem dasselbe 269 Jahre gestanden, wurde es 1860 vom damaligen Besitzer Heinrich Grunewald abgebrochen und durch ein neues ersetzt. Bald nach dem 30jährigen Kriege, 1651, verschwindet die Familie Westrum und ein Urban Brede tritt an dessen Stelle. Diesem haben wir die meisten alten Aufzeichnungen über Dissen zu verdanken. Der Name Brede erhielt sich auf dem Hofe, bis im Jahre 1759 sich ein Christoph Grunewald aus Haldorf mit der ältesten Tochter des Besitzers Adam Brede, welcher keinen Sohn hatte, verheirathete und das Gut übernahm. Der Name Brede war einer der ältesten Namen in Dissen und kam vordem auf 5 Höfen vor: Nr. 6, 12, 16, 21 und 22. Jetzt ist er in Dissen ausgestorben.

Dem unter 6 genannten Bartel folgte in den 1730er Jahren ein Brede, dessen männliche Nachkommen 1881 ausstarben. Seit 1881 ist Carl Clobes Besitzer des Brede’schen bezw. Bartel’schen Hofes Nr. 21. Letztgenanntes Gut war ein von Buttlar’sches Lehn- und Pachtgut, welches vordem viel grösser war und das ganze in hiesiger Gemarkung gelegene von Buttlar’sche Lehnland umfasste. Es war frei von allen herrschaftlichen und Gemeindediensten, hatte aber keinen Antheil am Gemeindenutzen und am Walde. Diesen Antheil erkaufte sich ein Cyriakus Brede 1823 für Zahlung von 40 Thaler in die Gemeindekasse, indem er auch Gemeinde-[Gemeindedienstpflicht]

 

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