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78) Gudenus, Cod. dipl. III, 339. Mss. Hass. (Ständ. Lbbl.) fol. 109 V, Bl. 272. Rommel II, S. 103 der Anm. — Man beachte, dass im Anfang es heisst, das Land zu Hessen sei dem Sfift ledig geworden; dann aber wird nur das Gericht zu Maden verliehen. Beide Begriffe sind also sich deckend.

79) So berichtet die Limburger Chronik und nach ihr Gerstenberg (Monim. Hass. II, 482). — S. a. die Excerpte aus Riedesels Chronik in Kuchenbeckers Anal. Hass. III, 21, sowie die Hess. Reimchronik ebenda VI, 273. — Über ein Treffen, das bei Dorla am 3. Aug. 1346 stattgefunden habe, wie Landau in seinem Hessengau S. 52 ohne Quellenangabe berichtet, ist mir nichts näheres bekannt.

80) Es ist das Verdienst von Paul Schulz, Hessisch-braun-schweigisch-mainz. Politik 1367—1379, S. 19 f. u. 22 f., die Rechte Ottos des Quaden als Allodialerben und die daraus entstandenen Verwickelungen hervorgehoben zu haben. Bezügl. der Erbverbrüderung u. s. w. s. Ledderhose Kl. Schriften, III,

S. 46—65. Landau, Rittergesellschaften in Hessen, S. 60—62.

81) Rommel II, 124. — L. Hermann hatte zwar eine Nichte Erzb. Gerlachs, Graf Johanns von Nassau T. Johanna, am

6. März 1368 geheiratet, und sein Schwiegervater hatte sich in der Eheberedung anheischig gemacht, bei seinem Bruder Gerlach die Belehnung Hermanns mit den Lehen des Erzstiftes zu erwirken. Wenck II UB. Nr. 411, S. 432 ff.); ob es aber geschehen, wissen wir nicht. Gerlach starb d. 12. Febr. 1371. Jenes Versprechen zeigt, dass man die Belehnung und die Nachfolge für zweifelhaft hielt.

82) Der Schilderung dieser Zeit liegt im wesentlichen zugrunde : Friedensburg, Landgraf Hermann II. der Gelehrte von Hessen und Erzbischof Adolf I. von Mainz 1373—1393, in der Zeitschr. f. hess. Gesch. N. .F. XI.

83) Friedensburg a. a. O. S. 78—104.

84) Ebenda S. 182 u. 187.

85) Friedensburg a. a. O. S. 184 ff. ist geneigt, den 9. Sept. als den Tag anzunehmen, wo Adolf vor Gudensberg erschien. An diesem Tage stellt er nämlich „in campis prope Furschutz“ zwei Urkunden aus (ib. S. 181 Anm.), und Fr. meint, es sei nicht anzunehmen, dass der Erzbischof eine volle Woche vor Gudensberg gelegen, von Cassel aber bereits nach wenigen Tagen abgezogen sei. Wie ich im Text ausführe, musste dem Erzbischof die Einnahme von G. wichtiger sein als die von Cassel, dessen Stärke die Verbündeten ohnehin 2 Jahre zuvor kennen gelernt hatten.

86) Chronicon thuringicum et hassiacum in Senckenbergs Selecta jur. et hist. III, 393—395.

87) Friedensburg a. a. O. S, 185 f. und 203—205. Indem er den Anonymus bei Senckenberg hier als unglaubwürdig verdächtigt, muss er doch bei einer anderen Gelegenheit (S. 201) anerkennen, dass dieser sich gut unterrichtet zeigt. Warum soll die eine Erzählung unwahr sein, weil die andere verdächtig erscheint ?

88) Falckenheiner, Städte und Stifter I, 260.

 

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