..

12

1186 *) bildete das Dortmunder Recht die Grundlage der Verfassung für die Altstadt Warburg. An der Spitze der Verwaltung stand ein Comes Civitatis, auch geschworener Richter genannt. Auf dem Bergrücken nördlich der Reichsburg befand sich vor der Mitte des 13. Jahrhunderts schon eine Neustadt Warburg. Jede der beiden Städte hatte ihren eigenen geschworenen Richter, ihr besonderes Rathhaus und ihre besondere Kasse. Im Jahr 1260 wurden beide Städte derartig mit Mauern und Befestigungen umgeben, dass sie von nun an einen befestigten Platz bildeten. Auf der Neustadt Warburg bildeten i. J. 1260 2 Bürgemeister und 13 Rathsherren das Stadtregiment. Alljährlich wurde der neue Rath aus den Burgmannsfamilien und Vollbürgern der Städte gewählt. Bei schwierigen Berathungen konnten die inaktiven Bürgemeister und inaktive alte Rathsherren mit hinzugezogen werden. Später bestand das Stadtregiment jeder Stadt nur aus einem Bürgemeister und 12 Rathsherren. Bis Ende des 14. Jahrhunderts war das Rathsherrenamt noch in den Burgmannsfamilieen erblich erst später ging es immer mehr auf die Patricierfamilien und Vollbürger der Stadt über. Letztere bekamen dann das Stadtregiment immer mehr in die Hand und verdrängten dann die Burgmannsfamilien immer mehr daraus. Das Wachsen der Macht und der Wohlhabenheit beider Städte wurde hauptsächlich im 14. Jahrhundert von den Bischöfen durch Verleihung von Freiheiten und Privilegien befördert. Die Bischöfe wurden in Folge dessen von den Warburger Bürgern bei jeder Gelegehneit [Gelegenheit] mit Geld und Mannschaften unterstützt, wenn sie Hülfe bedurften. Einen Willkomm in Gestalt eines ansehnlichen Geldgeschenks von 200 Goldgulden spendeten die Warburger jedem ihrer Bischöfe bei seinem Amtsantritt. Auf der Bestätigung ihrer städtischen Prilegien durch die Bischöfe bestanden die Warburger, wenn diese dieselben zu beeinträchtigen suchten, mit Aufbietung aller ihrer Macht. Beide Städte wurden im Jahr 1436**) zu einer Stadt unter einer Obrigkeit vereinigt. Den Grund und Boden in ihrer vier Stunden grossen Feldmark suchten sie vor Veräusserung möglichst zu bewahren, es waren das die sogenannten Wibbelgüter (Weichbildgüter). Auch eine Auswanderung der Bürger wurde auf alle Weise gehemmt. Ritterbürtige-, Adels- und Patricierfamilien waren als Bürger und Pfahlbürger in der Stadt, die an Volksmenge von keiner Stadt des Stifts übertroffen wurde, sehr zahlreich vertreten. In der Stadt gab es viel Linnen- und Tuchmanufakturen sowie auch Lederfabriken. Ganze Strassen waren von Wollenwebern bewohnt. Frucht- und Oelhandel, gutes Bier bildeten einen Hauptnahrungszweig der Stadt. Zünfte und Gilden gab es in Warburg gewiss schon im 13. Jahrhundert, wenn auch urkundlich nur noch ein Gildebrief von 1419 für die Fleischerinnung sich vorfindet. In den Hansabund war die Stadt schon im Jahr 1364 getreten, sie gehörte zum Cölnischen Quartier. Aufruhr und Zunftunruhen entstanden in Warburg erst im Jahr 1667, wo dann ein Fürstbischöfliches Reglement über städtische Collecten, über das Bier- [Bierauszapfen]

______________

*) Warburger Archiv.

**) Durch die sog Magna Charta oder den groten Bref.

 

..

 
 
vorherige Seite  -  zurück  -  nächste Seite