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[Gehorsams] sams einerseits, wie durch den auf die Verfassung geleisteten Eid andererseits gebracht werden konnte. G. wurde, weil er als Stadtkommandant von Kassel sich geweigert hatte, ein Kriegsgericht zu commandiren, dessen Zweck (die Aburtheilung eines Mitgliedes der Ständekammer) er als verfassungswidrig erkannte, i. J. 1851 zu Festungshaft kriegsrechtlich verurteilt, nahm auch infolge dessen seinen Abschied. Diese Vorgänge, wie überhaupt diejenigen, welche den nahezu einhelligen Rücktritt des kurhessischen Offiziercorps im Oct. 1850 zur Folge hatten, nehmen das Hauptinteresse an dem Werke in Anspruch. Auf andere Fragen, wie z. B., warum das dem General unterstellte Artillerieregiment in der schon erwähnten Garde-du-Corps-Nacht den Pöbel ohne einzuschreiten das an die Kaserne anstossende Zeughaus plündern liess, gibt es dagegen nur unbefriedigenden Aufschluss, wenn man erwägt, dass nach der Ankunft des Regimentscommandeurs immer noch Zeit genug gewesen wäre einzuschreiten. Sollte die Verstimmung des Kurfürsten gegen den bürgerfreundlichen General, der seine Unterschrift unter manchen, für einen Offizier zuweilen nicht unbedenklichen Volksaufruf setzte (vgl. S. 56 ff.), so unbegründet gewesen sein, wie der Verf. es darstellt? Immerhin bemüht dieser sich, was ihm als Sohn hoch anzurechnen ist, möglichst objectiv zu bleiben.

Das Werkchen, das ein gutes Stück Zeitgeschichte in ansprechender Form zur Darstellung bringt, dürfte auch ausserhalb Hessens, und hier um deswillen besonders, weil es einen Blick in das Gemüthsleben eines braven Mannes thun lässt, der in stürmischer Zeit unter einem wirklich tragischen Conflicte leidet, Interesse erwecken. Zum Schlusse möchten wir uns dem auf S. 70 geäusserten Wunsche anschliessen, dass »die Nachkommen Hassenpflugs sich entschliessen könnten, dessen hinterlassene Papiere herauszugeben, was mit Rücksicht auf das allgemeine Interesse sowohl, als auch mit Rücksicht auf die Beurteilung Hassenpflugs selbst, (und, fügen wir hinzu, einer objectiven Geschichtschreibung) dringend zu wünschen sein möchte«. Beweist doch der neuerdings in Bd. 71 der „Histor. Zeitschrift“, S. 48 ff. erschienene Aufsatz H. v. Sybels, Hans Daniel Hassenpflug betitelt, dass wir auch heute

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