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Felsen wohl nicht in alter Zeit eine religiöse Bedeutung gehabt? Er könne nur verneinend darauf antworten, da sich nirgends ein Anhalt zu einer solchen Annahme zeige. Ohnedem sei Martinhagen eine späte Anlage. Noch 1074, wo es bereits dem Kloster Hasungen übergeben war, werde es villa noviter culta, que dicitur Meribodonhago genannt. Ein zweiter Punkt seien die Steine, welche auf dem Mondschein, einer Höhe zwischen Ippinghausen und Bründersen, sich befänden. Es sind dies vier aus dem Boden erwachsene viereckte Sandsteinblöcke, welche dergestalt neben einander liegen, daß sie selbst wieder ein Viereck bilden. Auch hier habe man Spuren eines ehemaligen Cultus zu finden geglaubt. Auch dem könne er nicht zustimmen. Die viereckte Form der Steine sei augenscheinlich mittelst des Meisels entstanden. Ihre Höhe sei sehr verschieden und betrachte man ihre obere bedeutend verwitterte Fläche, so erkenne man bald, daß diese Flächen ehemals zu Tage gelegen und die Gipfelfläche des Berges gebildet. Es sey sichtlich, daß man zwischen ihnen aufgeräumt und durch Hülfe des Meisels ihnen ihre jetzige Gestalt gegeben habe. Vorzüglich zeige sich dies an dem Kopfe, der den höchsten der Steine kröne. Dieser Theil habe nämlich über dem Boden hervorgeragt und sei deßhalb durch den Regen, weil das Gestein sehr weich, zu einer unförmlichen Masse verwaschen worden. Da die behauenen Seitenwände noch keine Spuren irgend einer Verwaschung zeigten, mußte man annehmen, daß die Bloßlegung und Gestaltung dieser Steine in einer verhältnißmäßig späten Zeit geschehen sey. Er halte sie für nichts anderes, als Gränzsteine. Daß auf dem Mondscheine sich Gränzen berührten, erinnere er sich mit Bestimmtheit.

9. Juni. Herr Oberappellationsgerichtsrath Kaup referirte über die rechtlichen Verhältnisse der oberhessischen Bauerngüter, insbesondere im Amte Wetter, und die dort bestandene Hörigkeit.

 

b. Zu Marburg.

9. März. Herr Kammerrath Dr. Wippermann: Ueber die Namen Germanen und Deutsche.

1. April. Herr Stipendiatenmajor Dr. Hartwig: Ueber den Ursprung des Gildenwesens im fränkischen Reiche.

 

c. Zu Hanau.

4. Januar. Herr Metropolitan Calaminus: Ueber

 

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