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einige den gothischen Buchstaben H. Die beiden letztern Buchstaben kann ich nicht verbürgen, da ich dieselben nur in einzelnen, etwas stark angefressenen Exemplaren gesehen habe. Die Mehrzahl dieser Münzen (mit dem Helm) hatte die Größe eines neueren Kupferhellers, die mit den übrigen Geprägen, namentlich die mit S, waren etwas kleiner.

Sämmtliche Münzen waren Bracteaten (Blechmünzen, Pfennige, Heller mit Hohlgepräge) von ziemlich feinem Silber, (etwa achtlöthig ).

Sie gehören ohne Zweifel dem Ende des vierzehnten oder Anfange des fünfzehnten Jahrhunderts an, und zwar der Regierungsperiode des Landgrafen Hermann des Gelehrten, 1376-1413; sind gewiß sämmtlich hessischen (nicht etwa thüringischen) Gepräges und wurden höchst wahrscheinlich in der damals zwischen Hennberg und Hessen gemeinschaftlichen Münze zu Schmalkalden geprägt, worauf der Stempel mit dem Buchstaben S ziemlich entscheidend hinweis’t. Derartige Münzen wurden niemals weithin verführt und circulirten noch seltener in einzelnen Stücken, darum ist die Mehrzahl der Bracteaten eines Fundes von gleichem Stempel und die Prägstätte der in einem Funde vorherrschenden Gepräge fast immer ganz in der Nähe des Fundortes zu suchen, namentlich aber in dem Landesgebiete selbst.

Der Landgrafenhelm war ein sehr gewöhnliches Gepräge herrschaftlich hessischer Münzen, die beiden Löwen (dos à dos) können unter hessischen Geprägen ebenfalls nicht sehr befremden, und von den drei Buchstaben zeigt S ganz entschieden die Münzstätte zu Schmalkalden an, während die Buchstaben G und H die unter Hermann dem Gelehrten thätigen Münzen von Grüneberg und Homberg bedeuten könnten. (Vergl. meine Beschreibung hess. Münzen Bd. I. S. 16-19 ).

Daß unter diesen Münzen, welche meist den Landgrafenhelm trugen und unter diesem Stempel nebst dem mit S zu Schmalkalden ausgeprägt sein mögen, auch einige wenige von anderen Münzstätten vorkommen, stößt meine obige Behauptung über Stempelgleich eines Braceatenfundes nicht um, indem die Ausnahmsstücke oft wohl nur die Währung documentiren sollten, nach welcher man gehandelt hatte und wobei z.B. die „Grunberger wehrung“ eine damals sehr gewöhnliche war.

Einzelne beigesellte fremde Stücke mußten auch wohl zuweilen das zu leicht befundene Gewicht ausgleichen und herstellen, wenn sonst gleichmäßige fehlten, denn in vielen Fällen

 

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