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202

 

Zusammenstellung.

Die Einnahmen belaufen sich auf ...................................

5377

fl.

27

kr.

Die Ausgaben ..............................................................

5564

                       Daher Saldo am 11. Nov. 1858 ............

186

fl.

33

kr.

 

Die mit der Restauration betrauten ausführenden Künstler, Herr Bildhauer Wenck von hier und Herr Maler Wecker aus Coblenz, haben sich durch diese Arbeit ein bleibendes Denkmal ihrer Geschicklichkeit gestiftet; der Opferbereitwilligkeit aber, womit Herr M. Krings in Lorch, unser Ehren-Mitglied, dem schönen Unternehmen seit vier Jahren fördernd zur Seite stand und demselben eine Unterstützung von zusammen 810 fl. zufließen ließ, muß hier noch einmal aufs dankbarste gedacht werden. Man muß ferner wissen, daß derselbe Wohlthäter in den letzten zwei Jahren außerdem zur Herstellung des neben dem Hochaltar an der nördlichen Chorwand befindlichen steinernen Weihbrot-Gehäuses, eines edlen Kunstgebildes im reinsten Styl des 14. Jahrhunderts, eine Summe von 400 fl. aufgewendet hat, um sich einen Begriff davon zu machen, wie viel unser Vaterland diesem einen Manne bereits zu danken hat. Wenn ein Kaufmann aus Köln für nassauische Kunstdenkmäler solche Opfer bringt, was dürfen wir dann erst erwarten, wenn einmal nassauische Kaufleute und Rentiers solchen Interessen ihre patriotische Aufmerksamkeit schenken wollten! Möchte ein solch ruhmwürdiger Vorgang zahlreiche, freudige Nachfolger finden !

Unsere antiquarischen Untersuchungen an der Nied-Linie, zunächst zur Vervollständigung des römischen Straßennetzes in jener Gegend und zur Feststellung der strategischen Verbindungen von novus vicus bei Heddenheim mit den Taunuskastellen diesseits und den römischen Niederlassungen jenseits der Nied haben es erforderlich gemacht, wegen Vermessung auf hessischen Gebietstheilen mit den betreffenden Behörden und Vereinen uns zu verständigen. Hierzu ist uns bereits von S. Landgräflichen Durchlaucht zu Homburg unterm 17. December die ausdrückliche Genehmigung ertheilt worden, „in der gnädigsten Absicht“ – wie es in der betreffenden hohen Verfügung heißt – „höchstihrerseits dem historischen Verein für Nassau die Erreichung seiner wissenschaftlichen Zwecke, soweit thunlich, zu erleichtern.“ Von Seiten der hohen kurfürstlich-hessischen Staatsbehörden glauben wir eines ähnlichen Entgegenkommens uns zum Voraus versichert halten zu dürfen,

 

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